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BMG erlässt Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Personaluntergrenzen für besonders pflegeintensive Bereiche im Krankenhaus mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV festgesetzt. Personaluntergrenzen sollen Patienten und Pflegekräfte gleichermaßen schützen. Damit sich Krankenhäuser darauf einstellen könnten, würden die Mindeststandards „schrittweise, aber konsequent“ eingeführt. Ab Januar 2019 gelten danach Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in zunächst vier Bereichen, nämlich auf Intensivstationen, in Kardiologie, Geriatrie und Unfallmedizin. Seufert Healthcare Partner Dr. Thomas Vollmöller hat dazu einen ersten Überblick erstellt.