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Sandra Schulze-Brüggemann


Rechtsanwältin, Partner
Fachanwältin für Medizinrecht


Zugelassen seit 2003
Bei Seufert Rechtsanwälte seit 2003
Standort Leipzig

Telefondurchwahl: +49 341 58927-24
E-Mail-Adresse: schulze-brueggemann@seufert-law.de

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

Studium an der Universität Leipzig,
Referendariat in Leipzig und Brüssel

Fachgebiete:
Gesundheitsrecht / Health Care mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung von Krankenhausträgern, insbesondere Kostenträgerstreitigkeiten, MD-Qualitätskontrollen und Strukturprüfungen

Publikationen


Die Rechtsprechung des BSG zu den Fristenregelungen des § 7 PrüfvV

in: ZMGR 2022, S. 191 ff.

Mandanteninformationen


Auch SG Stralsund bestätigt: Keine Fallzusammenführung bei Spalte 13-Kennzeichnung
Aurikuläre Messmethode zum Nachweis von Fieber bei SIRS bestätigt
Keine Fallzusammenführung bei Jahreswechsel
Bayerisches LSG bestätigt Zulässigkeit der Rechnungskorrektur gem. § 7 Abs. 5 PrüfvV (sowohl 2015 und 2017) auch nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens
LSG Thüringen bestätigt Arznei- und Sachmittelzuschlag nach § 9 Abs. 3 AOP-Vertrag auf Zusatz- und Grundpauschalen
LSG Sachsen bestätigt den Ausschluss einer Fallzusammenführung bei „Spalte 13-Kennzeichnung“
Wichtige Änderungen für Krankenhausabrechnungen am 9. November 2018 beschlossen
Vorankündigung: Workshop Update Krankenhausrecht 2018 in Leipzig.
Keine Rückforderung von Aufwandspauschalen in „Altfällen“ – SG Gotha vom 25. Januar 2018, Az. S 9 KR 2163/16
BSG vom 25. Oktober 2016, Az. B 1 KR 22/16 R u. a. - Analyse
Abschaffung des Schlichtungsverfahrens nach § 17c Abs. 4b KHG und Anpassung des § 275 Abs. 1c SGB V durch das Krankenhausstrukturgesetz
BSG vom 8. Oktober 2014, Az. B 3 KR 7/14 R: Vergütungsklagen der Krankenhäuser mit Streitwerten bis EUR 2.000,00 weiterhin zulässig
Bundessozialgericht: Verwirkung von Rückforderungsansprüchen der Krankenkassen
Fallzusammenführung und Aufwandspauschale: Entscheidungen des BSG vom 28. November 2013
Bundestag beschließt Neuregelung Beitragsschuldengesetz
Die Nachberechnung abgerechneter und bezahlter Krankenhausbehandlungen
Sozialgericht Meiningen: Eine unendliche Geschichte – Kodierung von „Zufallsbefunden“ als Hauptdiagnose trotz abweichender Aufnahmediagnose (S 16 KR 2952/09)
Sozialgericht Dresden: Abrechnung der Aufwandspauschale (S 16 KR 504/08)
Sozialgericht Hannover: Der Einsatz von Honorarärzten bei der Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen ist zulässig (S 44 KR 844/08)
Bundessozialgericht: Keine Abrechnung der Aufwandspauschale bei fehlerhafter Abrechnung des Krankenhauses (B 1 KR 1/10 R)

Publikationen


Die Rechtsprechung des BSG zu den Fristenregelungen des § 7 PrüfvV

in: ZMGR 2022, S. 191 ff.